Rechtssicherer Austausch von Leuchtstofflampen durch LED-Röhren in herstellerfremden Leuchten

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Lassen Sie sich nicht von LED-Röhren Verkäufern weissmachen, dass der 1:1 Austausch ohne Umbau (Retrofitten) gleichzusetzen ist mit dem einfachen Austauschen einer Glühlampe zuhause und daher rechtlich und versicherungstechnisch unbedenklich sei. Als Ihre „alten“ Leuchten vom

Hersteller für den Betrieb mit Leuchtstoffröhren freigegeben und geprüft wurden, gab es die LED-Technik hierfür noch gar nicht.

Rechtlich werden Sie oder der von Ihnen beauftragte Errichter dann der Hersteller der umgebauten Leuchte. Wer übernimmt die Produktverantwortung? Wer haftet bei einem durch die umgebaute Leuchte verursachten Schaden?

 

Die Lösung:

Im Einvernehmen mit unserem Schadensversicherer übernimmt die INFINITUS Trading GmbH für die mit unseren LED-Röhren ausgestatten Leuchten die Herstellerverantwortung und die Produkthaftplicht für die gesamte Leuchte!

 

  • Neue CE-Konformität für die Leuchte und das Leuchtmittel
  • Neues Produktlabel mit CE-Zeichen
  • Übernahme der Produkthaftplicht für die Leuchte und das Leuchtmittel
  • Die rechtliche und finanzielle Absicherung im Schadensfall durch unseren Versicherer
  • Schriftliche Bestätigung/Zertifikat zur Vorlage bei Ihrem Versicherer

 

Die Übernahme der Herstellerverantwortung gilt sowohl für das sogenannte Retrofitten (Austausch der Röhre und Starter) als auch für die Neuverdrahtung (Konversion) z.B. beim Überbrücken in der Leuchte vorhandener Vorschaltgeräte als auch beim Direktanschluß der LED-Röhren an 230V durch eine Elektrofachkraft.

Somit ist der rechtssichere Umbau aller Leuchten möglich – unabhängig vom vorhandenen Vorschaltgerät (KVG/VVG oder EVG)!