Rechtssicherer Austausch von Leuchtstofflampen durch LED-Röhren in herstellerfremden Leuchten
Lassen Sie sich nicht von LED-Röhren Verkäufern weissmachen, dass der 1:1 Austausch ohne Umbau (Retrofitten) gleichzusetzen ist mit dem einfachen Austauschen einer Glühlampe zuhause und daher rechtlich und versicherungstechnisch unbedenklich sei. Als Ihre „alten“ Leuchten vom
Hersteller für den Betrieb mit Leuchtstoffröhren freigegeben und geprüft wurden, gab es die LED-Technik hierfür noch gar nicht.
Rechtlich werden Sie oder der von Ihnen beauftragte Errichter dann der Hersteller der umgebauten Leuchte. Wer übernimmt die Produktverantwortung? Wer haftet bei einem durch die umgebaute Leuchte verursachten Schaden?